Aufbewahrungsfristen

Wie lange muss ein steuerrechtliches Dokument eigentlich aufbewahrt werden? Und welche Regelungen gelten für all die Unterlagen, die ganz individuell branchenspezifisch anfallen?

Beginnend bei den Fristen für Buchhaltungsunterlagen, die branchenübergreifend gelten, haben wir auf den folgenden Seiten die Aufbewahrungsfristen für unterschiedliche Schriftstücke und Unterlagen, mit denen Sie es im laufenden Betrieb zu tun bekommen können, zusammengetragen.

Branchen

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Die Informationen richten Sie an Unternehmen und Selbständige in Deutschland.

Ärzte und Therapeuten: Aufbewahrungsfristen für Praxen

Die Aufbewahrungsfristen für Patientenunterlagen beträgt nach § 10, Abs. 3, der Berufsordnung 10 Jahre (vgl. Seite 12, Dokumentationsplfichten, Absatz 10). Davon abweichend bestehen für einige Dokumente sowohl deutlich längere aber auch kürzere gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fristen alphabetisch nach Art der Unterlagen geordnet.

Für die längeren Aufbewahrungsfristen kommen die Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung, Berufsgenossenschaftlichen Verletzungsverfahren sowie das Transfusionsgesetz zum Tragen.

Die kürzeren Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den Vorschriften und Richtlinien zu Krebsfrüherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen, der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie der Bundesmantelverträge.

Die nachfolgend aufgeführte Liste ist alphabetisch sortiert und mit den jeweiligen Aufbewahrungsfristen angegeben:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1
Abrechnungsunterlagen
Regelungen aus Steuergründen, z. B. von KV übermittelte EDV-Abrechnung
6
Arztakten
10
Arztbriefe (eigene und fremde)
10
Ärztliche Aufzeichnungen, einschließlich Untersuchungsbefunde und Behandlungsunterlagen
10
Befunde, Befundmitteilungen
10
Berichte (Überweiser und Hausarzt)
10
Berichtsvordrucke für Gesundheitsfrüherkennung und Krebsfrüherkennung
5
Betäubungsmittelabgabe (Rezeptdurchschrift)
3
Betäubungsmittelverbleib und -bestand
3
Blutprodukte
Anwendung von Blutprodukten sowie gentechnisch hergestellten Plasmarproteinen zur Behandlung von Hämastasestörungen
30
Buchungsunterlagen
10
Die Aufbewahrungsfrist steuerrechtlich relevanter Unterlagen ist gesetzlich normiert. Für Buchungsbelege gelten Fristen von 10 Jahren, für sonstige i. d. R. 6 Jahre. Einzelheiten finden Sie hier.
Durchgangsarzt / D-Arzt-Verfahren
15
EEG-Streifen
10
EKG-Streifen, auch Langzeit-EKG
10
Gesundheitsuntersuchung (Teil B des Berichtsvordrucks nach der Untersuchung)
5
Gutachten über Patienten (für Krankenkassen, Versicherungen, Berufsgenossenschaften)
10
H-Ärzte (Behandlungsunterlagen einschließlich Röntgenbilder)
15
Häusliche Krankenpflege (Verordnung von)
10
Heilmittelverordnungen (Verordnung von)
10
Jugendarbeitsschutzuntersuchung (Untersuchungsbogen)
10
Jugendgesundheitsuntersuchung (Berichtsvordrucke, Dokumentation)
5
Karteikarten (einschließlich ärztlicher Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde)
10
Koloskopie (Teil B des Berichtsvordrucks)
5
Krankenhausberichte
10
Krankenkassenanfragen (Durchschriften)
10
Krankenhausbehandlung (Verordnung, Krankenhauseinweisung Teil C)
10
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (ärztliche Aufzeichnungen)
10
Krebsfrüherkennung Frauen / Männer (Berichtsvordruck Teil B)
5
Krebsfrüherkennung Frauen / Männer (Berichtsvordruck Teil A)
1
Laborbuch, Laborbefunde
10
Langzeit EKG (Computerauswertung, keine Tapes)
10
Lungenfunktionsdiagnostik (Diagramme)
10
Patientenkartei (nach der letzten Behandlung)
10
Psychotherapie (Mitteilung der Krankenkasse)
10
Röntgentherapie (Aufzeichnungen)
30
Röntgendiagnostik
10
Sonographische Untersuchungen
10
Strahlenbehandlung, Röntgenbehandlung /-therapie
30
Strahlendiagnostik, Röntgendiagnostik
10
Strahlenschutzprüfung (Unterlagen)
5
Überweisungsscheine
1
Zytologische Befunde und Präparate
10