Aufbewahrungsfristen
Wie lange muss ein steuerrechtliches Dokument eigentlich aufbewahrt werden? Und welche Regelungen gelten für all die Unterlagen, die ganz individuell branchenspezifisch anfallen?
Beginnend bei den Fristen für Buchhaltungsunterlagen, die branchenübergreifend gelten, haben wir auf den folgenden Seiten die Aufbewahrungsfristen für unterschiedliche Schriftstücke und Unterlagen, mit denen Sie es im laufenden Betrieb zu tun bekommen können, zusammengetragen.
Branchen
- Allgemeine steuerrelevante Belege
- Ärzte und Therapeuten
- Ingenieur- und Architektenbüros
- Versicherungs- und Finanzbranche
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Die Informationen richten Sie an Unternehmen und Selbständige in Deutschland.
Ärzte und Therapeuten: Aufbewahrungsfristen für Praxen
Die Aufbewahrungsfristen für Patientenunterlagen betragen 10 Jahre. Dies ist im BGB §630f geregelt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in welchem die letzte Eintragung in die Patientenakte vorgenommen wurde. Davon abweichend bestehen für einige Dokumente sowohl deutlich längere aber auch kürzere gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Für die längeren Aufbewahrungsfristen kommen die Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung, Berufsgenossenschaftlichen Verletzungsverfahren sowie das Transfusionsgesetz zum Tragen.
Die kürzeren Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den Vorschriften und Richtlinien zu Krebsfrüherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen, der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie der Bundesmantelverträge.
Liste ausgewählter Belege
Die nachfolgend aufgeführte Liste ist alphabetisch sortiert und mit den jeweiligen Aufbewahrungsfristen angegeben:
- Arztakte
- 10 Jahre
- Arztbrief
- 10 Jahre
- Ärztliche Aufzeichnungen, einschließlich Untersuchungsbefunde und Behandlungsunterlagen
- 10 Jahre
- Befund, Befundmitteilung
- 10 Jahre
- Bericht (Überweiser und Hausarzt)
- 10 Jahre
- Berichtsvordruck für Gesundheitsfrüherkennung und Krebsfrüherkennung
- 5 Jahre
- Betäubungsmittelabgabe (Rezeptdurchschrift)
- 3 Jahre
- Betäubungsmittelverbleib und -bestand
- 3 Jahre
- Blutprodukte
- Anwendung von Blutprodukten sowie gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen
- 15 Jahre, Angaben nach Transfusionsgesetz 30 Jahre
- Buchungsunterlagen
- 6 bis 10 Jahre
- Die Aufbewahrungsfrist steuerrechtlich relevanter Unterlagen ist gesetzlich normiert. Für viele Buchungsbelege gelten seit 2025 neue Fristen, Einzelheiten finden Sie hier.
- Durchgangsarzt / D-Arzt-Verfahren
- 15 Jahre
- EEG-Streifen
- 10 Jahre
- EKG-Streifen
- 10 Jahre
- Gesundheitsuntersuchung (Teil B des Berichtsvordrucks nach der Untersuchung)
- 5 Jahre
- Gutachten über Patienten (für Krankenkassen, Versicherungen, Berufsgenossenschaften)
- 10 Jahre
- H-Ärzte (Behandlungsunterlagen einschließlich Röntgenbilder)
- 15 Jahre
- Häusliche Krankenpflege (Verordnung von)
- 10 Jahre
- Heilmittelverordnung (Verordnung von)
- 10 Jahre
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung (Untersuchungsbogen)
- 10 Jahre
- Jugendgesundheitsuntersuchung (Berichtsvordrucke, Dokumentation)
- 5 Jahre
- Karteikarten (einschließlich ärztlicher Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde)
- 10 Jahre
- Koloskopie (Teil B des Berichtsvordrucks)
- 5 Jahre
- Krankenhausbericht
- 10 Jahre
- Krankenkassenanfragen (Durchschriften)
- 10 Jahre
- Krankenhausbehandlung (Verordnung, Krankenhauseinweisung Teil C)
- 10 Jahre
- Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (ärztliche Aufzeichnungen)
- 10 Jahre
- Laborbuch, Laborbefunde
- 10 Jahre
- Langzeit EKG (Computerauswertung, keine Tapes)
- 10 Jahre
- Lungenfunktionsdiagnostik (Diagramme)
- 10 Jahre
- Patientenkartei (nach der letzten Behandlung)
- 10 Jahre
- Psychotherapie (Mitteilung der Krankenkasse)
- 10 Jahre
- Röntgendiagnostik
- Erwachsene: 10 Jahre, Minderjährige: bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres
- Röntgentherapie
- 30 Jahre
- Sonographische Untersuchung
- 10 Jahre
- Strahlenschutzprüfung
- Je nach Art der Prüfung gelten unterschiedliche Fristen (oft 5–10 Jahre)
- Überweisungsschein
- 10 Jahre
- Zytologische Befunde und Präparate
- 10 Jahre